Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermittel
EU-VO 178/2002/EG – General Food Law
Die EU-Verordnung 178/2002/EG – „General Food Law“ tritt vollständig mit 1.1.2005 in Kraft. Rückverfolgbarkeit und Rückholaktionen von Lebensmittel und Futtermittel sind dabei ein fixer Bestandteil.
Ziele:
Schaffung eines hohen Gesundheitsschutzes
Schutz der Verbraucherinteressen
Wahrung der Vielfalt von Nahrungsmittel
Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermittel
Gründung einer europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA)
“DIE 6 W”
WAS: Lebensmittel, Futtermittel für zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und alle sonstigen Stoffe der Lebensmittel- und Futtermittelverarbeitung
WANN: In allen Produktionsstufen, Verarbeitungsstufen, Vertriebsstufen
WER: Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen
WEN: Vorlieferant von Waren (Rohstoffe), Abnehmer von produzierten Waren
WIE: System, Verfahren, Chargen, Dokumentationen, Kennzeichnung
WARUM: Informationen an die zuständige Behörde über Aufforderung oder auf Grund bestehender Bestimmungen
Die EU-VO 178/2002/EG verlangt eine durchgängige Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen der
Herstellung von Lebens- und/oder Futtermittel.
CHARGENPROBLEMATIK:
Die Zuordnung zu Chargen, Posten, Lieferungen ist hierbei von wesentlicher Bedeutung. Kann keine
Zuordnung zu einer Einheit gefunden werden, ist die Gesamtmenge von weiteren Maßnahmen
betroffen.
HINWEISE FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG:
-Leitlinie über Rückverfolgbarkeit zu EU-VO 178/2002/EG wird derzeit im BMGF erstellt
-Erweiterung der bisherigen Qualitätssicherung des Betriebes durch ein Modul Rückverfolgbarkeit und Warenrückruf
-Verbindung zwischen Systemen von ISO 9000, HACCP und Rückverfolgbarkeit
-EAN-Code wenn notwendig

