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Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermittel

Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermittel 
 
EU-VO 178/2002/EG – General Food Law

Die EU-Verordnung 178/2002/EG – „General Food Law“ tritt vollständig mit 1.1.2005 in Kraft. Rückverfolgbarkeit und Rückholaktionen von Lebensmittel und Futtermittel sind dabei ein fixer Bestandteil.

Ziele:
Schaffung eines hohen Gesundheitsschutzes
Schutz der Verbraucherinteressen
Wahrung der Vielfalt von Nahrungsmittel
Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermittel
Gründung einer europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA)


“DIE 6 W”

WAS: Lebensmittel, Futtermittel für zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und alle sonstigen Stoffe der Lebensmittel- und Futtermittelverarbeitung

WANN: In allen Produktionsstufen, Verarbeitungsstufen, Vertriebsstufen

WER: Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen

WEN: Vorlieferant von Waren (Rohstoffe), Abnehmer von produzierten Waren

WIE: System, Verfahren, Chargen, Dokumentationen, Kennzeichnung

WARUM: Informationen an die zuständige Behörde über Aufforderung oder auf Grund bestehender Bestimmungen


Die EU-VO 178/2002/EG verlangt eine durchgängige Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen der
Herstellung von Lebens- und/oder Futtermittel.

CHARGENPROBLEMATIK:
Die Zuordnung zu Chargen, Posten, Lieferungen ist hierbei von wesentlicher Bedeutung. Kann keine
Zuordnung zu einer Einheit gefunden werden, ist die Gesamtmenge von weiteren Maßnahmen
betroffen.

HINWEISE FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG:
-Leitlinie über Rückverfolgbarkeit zu EU-VO 178/2002/EG wird derzeit im BMGF erstellt
-Erweiterung der bisherigen Qualitätssicherung des Betriebes durch ein Modul Rückverfolgbarkeit und Warenrückruf
-Verbindung zwischen Systemen von ISO 9000, HACCP und Rückverfolgbarkeit
-EAN-Code wenn notwendig
 
 

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