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Darf die Polizei Autofahrern Blut abnehmen?

Darf die Polizei Autofahrern Blut abnehmen? 
 
Ich bin beim Autofahren von der Polizei aufgehalten worden und man hat bei mir wegen Drogen eine Blutabnahme vorgenommen. Ist das zulässig?
Ja. Wenn ein Arzt eine Beeinträchtigung feststellt, die auf Suchtgifteinnahme schließen lässt, müssen Sie eine Blutabnahme vornehmen lassen. Das ist im Interesse der Verkehrssicherheit unverzichtbar. (Harnproben sind bei dieser Untersuchung nicht zwingend vorgeschrieben.) Wenn im Blut Spuren eines Suchtgiftes nachgewiesen werden, werden Sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Sie müssen aber damit rechnen, dass die Lenkberechtigung vorübergehend entzogen wird und dass Sie in weiterer Folge zu einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung vorgeladen werden. Dabei geht es um zwei Fragen:
Sind gesundheitsbezogene Maßnahmen nach dem Suchtmittelgesetz notwendig?
Sind Sie zum Lenken von KFZ gesundheitlich geeignet?

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