Wann kriege ich Probleme mit dem Leumundszeugnis?
Wann kriege ich Probleme mit dem Leumundszeugnis?
Verurteilungen gemäß § 27 (1) SMG, also wegen Erwerbs, Besitzes und Weitergabe unterliegen einer Auskunftsbeschränkung, das heißt dass im Strafregisterauszug davon nichts aufscheint.
Das hat den Zweck, dass die berufliche Integration nicht gefährdet werden soll.
Bei schwereren Vergehen ist das Delikt im Strafregisterauzug enhalten.

